Spielcasino / Spielbank: Zulassung
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Spielcasino / Spielbank: Zulassung
Wer eine Spielbank betreiben will, benötigt eine Zulassung.
Beschreibung
Spielbanken dürfen in Schleswig-Holstein nur von Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteile völlig oder überwiegend vom Land Schleswig-Holstein oder einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleswig-Holstein gehalten werden.
Eine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank kann daher nur eine Gesellschaft erhalten, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.
Kosten
Es fallen Gebühren für jedes Erlaubnisjahr in Höhe von 0,13 % des Bruttospielertrages eines Geschäftsjahres an.
erforderliche Unterlagen
§ 3a Spielbankengesetz des Landes Schleswig-Holstein (SpielbG SH) regelt, welche Unterlagen notwendig sind.
verwandte Vorgänge
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-2833E-Mail: poststelle[at]im.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift: Postfach 712524171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
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Sozialzentrum
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Norderende 2
25821 Breklum
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Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
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