Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten
Sofern sich eine Baumaßnahme auf ein Nachbargrundstück auswirkt, kann der betroffene Grundstücksnachbar Einsicht in die Bauakte nehmen.
Beschreibung
Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten baurechtliche Vorschriften teilweise Bestimmungen, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen. Beispielsweise sind landesrechtliche Vorschriften über einzuhaltende Abstandflächen nachbarschützend.
Nachbarn können in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Fristen
Die gegebenenfalls anfallenden Fristen können von Fall zu Fall unterschiedlich lang sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.
Kosten
Die gegebenenfalls anfallende Gebühr kann von Fall zu Fall unterschiedlich hoch sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.
Weitere Informationen
Um konkrete Auskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies kann sein:
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug),
- notarieller Kaufvertrag,
- Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes.
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
- Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
- Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Ansprechpartner
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-623Fax: 04841 67-265E-Mail: bauaufsicht-nord[at]nordfriesland.deWeb: www.nordfriesland.de/
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
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Norderende 2
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