Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.
Beschreibung
Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.
Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.
verwandte Vorgänge
- Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Ansprechpartner
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 78730-0Web: www.dibt.de
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-2833E-Mail: poststelle[at]im.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift: Postfach 712524171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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25821 Breklum
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Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
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