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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchte, aber nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden kann, benötigt eine/n Betriebsleiter/in.

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber/in ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrollen-Eintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann.

Die Handwerkskammer kann in Härtefällen, z.B. bei Betriebsweiterführung nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers, eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

 

An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt.

 

  • Betriebsleitererklärung,
  • Kopie des Arbeitsvertrages der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters,
  • Nachweis über Qualifikation der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.),
  • Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.

 

§§ 4 und 5a Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

HwO

 

Das Formular „Betriebsleitererklärung“ finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Betriebsleitererklärung

Was sollte ich noch wissen?

Handwerkskammern dürfen sich gegenseitig unterrichten, ob die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob sie/er ihre/seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.

 


Ansprechpartner

Johanniskirchhof 1-7 24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0Fax: 0049461 866-110E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de

Postanschrift: Postfach 173824907Flensburg


Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

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Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
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14:00 - 18:00
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Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

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