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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)

Mit der GLP soll eine internationale Anerkennung von Prüfergebnissen erreicht werden.

Nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) sind nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Zubereitungen, deren Ergebnisse eine Bewertung ihrer möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt in einem Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren ermöglichen sollen, grundsätzlich unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis durchzuführen.

Die Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) geben genau definierte Standards für Organisation, Personal, Räumlichkeiten, Prüf- und Referenzsubstanzen, Arbeitsanweisungen, Ergebnisberichte und die Archivierung vor. Mit der GLP soll die internationale Anerkennung von Prüfergebnissen - und hierdurch auch eine Einschränkung der Anzahl von Tierversuchen - erreicht werden.

Zur Erlangung der GLP-Bescheinigung müssen Prüfeinrichtungen und -standorte nachweisen, dass sie die Anforderungen der GLP erfüllen. Die Bescheinigung über die Einhaltung der GLP-Grundsätze ist auf Antrag von der zuständigen Behörde zu erteilen, wenn die Prüfeinrichtung einschließlich der durchgeführten Prüfverfahren tatsächlich den GLP-Grundsätzen entspricht.

 

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

 

Es fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 150,00 Euro und 5.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Chemikalienüberwachung: Zuständige Behörden

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Mittleres Nordfriesland

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Di:08:00 - 12:00
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Sozialzentrum

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Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
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