Werkstattkarte erstmalig beantragen
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Werkstattkarte erstmalig beantragen
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.
Beschreibung
Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.
Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:
- Name der Werkstatt,
- Anschrift der Werkstatt,
- Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
- Gültigkeitsdauer.
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
- Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
- Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.
Weitere Informationen
Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.
verwandte Vorgänge
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Ansprechpartner
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-210Fax: 04841 67-484E-Mail: verkehrsabteilung[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden der Führerscheinstelle wünschen, so schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Telefonnummer und den Grund Ihres Anliegens. Senden Sie Ihre allgemeine Anfrage, Ihren Terminwunsch oder Anträge, die Sie einreichen möchten, bitte per E-Mail an verkehrsabteilung@nordfriesland.de oder nehmen telefonisch Kontakt auf.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
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Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
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Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
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