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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt.

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihre Angehörigen können Sie in dieser Situation nicht automatisch rechtlich vertreten.
Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden.
Vorsorgevollmachten können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Hinweis:
Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung der Vorsorgevollmacht empfehlenswert. In manchen Fällen, z.B. wenn der oder die Bevollmächtigte bestimmte Rechtsgeschäfte abschließen können soll (z.B. einen Verbraucherdarlehensvertrag), kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.
Es ist zweckmäßig den oder die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.

 

An die Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister (wegen der Registrierung der Vorsorgevollmacht).

Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister

 

Im Falle der Registrierung im Vorsorgeregister fallen Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die Bundesnotarkammer.

Kosten einer Registrierung

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

BMJ - Ratgeber für Patientenrechte

Betreuungsrecht

Bundesärztekammer - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

 


Ansprechpartner

Rödemishallig 14 25813 Husum
Tel: 04841 67-595E-Mail: betreuungsamt[at]nordfriesland.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

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