Verwendung von Wappen
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Verwendung von Wappen
Wer ein Wappen des Gemeinwesens verwenden möchte, benötigt eine Genehmigung des Bundes, Landes, Kreises, Amtes oder der Gemeinde.
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land beziehungsweise durch die jeweilige Kommune.
Zuständigkeit
- An das Bundesverwaltungsamt (BVA), wenn es um die Verwendung des Wappens des Bundes, des Bundesadlers, der Dienstflagge des Bundes,
- an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht), wenn es um die Verwendung des Landeswappens geht,
- an die Kreisverwaltung, wenn es um die Verwendung des Wappens des Kreises geht oder
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die Verwendung eines kommunalen Wappens geht.
Weitere Informationen
Das Landeswappen Schleswig-Holstein ist ein staatliches Hoheitszeichen und besonders geschützt.
Grundsätzlich dürfen es nur Landesbehörden und Notarinnen und Notare führen. Jede sonstige Verwendung des Wappens, die über einen künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zweck (Heraldik = Wappenwesen) sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung hinausgeht, ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein zulässig. Zur Wahrung des Charakters des Landeswappens als staatliches Hoheitssymbol und zur Vermeidung des Eindrucks einer staatlichen Maßnahme, Beteiligung oder Förderung wird eine Genehmigung an Privatpersonen, Firmen, Verbände und Organisationen zur Verwendung des Landeswappens in Briefköpfen, Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Internet-Seiten sowie auf Gebrauchsgegenständen und so weiter grundsätzlich nicht erteilt.
Weitere Informationen zu staatlichen Symbolen finden Sie auf dem Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums des Inneren.
Landeswappen Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Ansprechpartner
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Tel: +49 4671 9192-0Fax: +49 4671 9192-93E-Mail: info[at]amnf.deWeb: www.amnf.de
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Di. 08:00 - 12:00 Uhr
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Do. 08:00 - 12:00 Uhr
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Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
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Mitarbeiter Amt Mittleres Nordfriesland - Kommunalrechtliche Angelegenheiten
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