Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Beschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Für Kinder:
- bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
- zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah
Für Erwachsene:
- ab 18 Jahren einmal im Jahr
- einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Kurztext
- Sechsmal für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, davon drei im Kleinkindalter.
- erste Untersuchung 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, zweite Untersuchung 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat, dritte Untersuchung 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
- bis zum sechsten Lebensjahr drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen: Die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U7 gemäß der KinderRichtlinie des G-BA abgestimmt.
- Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht.
- Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen (Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz)
- ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr
- evtl. abweichende Leistungen der Krankenkassen
Zuständigkeit
Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Kosten
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)
Rechtsgrundlage
§§ 28 - 29 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
§ 22 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Weitere Informationen
Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.
zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"
Ansprechpartner
Damm 8
25813 Husum
Tel: 04841 67-759Fax: 04841 67-894415E-Mail: gesundheitsamt[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Es wird jedoch dringend um Terminabsprache gebeten.
ANFAHRTSBESCHREIBUNG
Zu Fuss, mit dem Fahrrad
Das Gesundheitsamt liegt innenstadtnah in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs. Fußweg von der Innenstadt durch die Straßen Zingel und Damm ca. fünf Minuten.
Mit der Bahn:
Drei Linien halten in Husum
- Hamburg-Altona - Westerland (Sylt) / Westerland (Sylt) - Hamburg-Altona
- Bad St. Peter-Ording - Husum
- Kiel - Husum
Züge kommen in der Regel einmal stündlich in Husum an. Vom Husumer Bahnhof aus über die Fußgängerampel am Bahnhof und weiter auf dem Fußweg Richtung Innenstadt. Das Gesundheitsamt liegt nach 200 Metern auf der linken Seite.
Mit dem Bus:
Die nächstgelegenen Bu ...
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de