Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Hersteller von bestimmten baulichen Anlagen müssen eine Typenprüfung beim Prüfamt für Standsicherheit beantragen.
Beschreibung
Sollen prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, müssen die Standsicherheitsnachweise von der (gemäß Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO) zuständigen Stelle geprüft sein.
Der Hersteller dieser baulichen Anlagen muss dazu einen Prüfauftrag für eine Typenprüfung an die zuständige Stelle erteilen.
Typenprüfung anderer Bundesländer gelten auch im Geltungsbereich der LBO.
Zuständigkeit
An das Prüfamt für Standsicherheit (früher: Prüfamt für Baustatik) in Kiel beziehungsweise Lübeck.
Fristen
Die Geltungsdauer einer Typenprüfung ist befristet, sie soll nicht mehr als fünf Jahre betragen. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle, welche die Typenprüfung vorgenommen hat, verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung darf höchstens fünf Jahre betragen.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß § 31 Abs. 2 Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit sowie Prüfsachverständigen (PPVO) an.
verwandte Vorgänge
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
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Tel: +49 431 901-2656Fax: +49 431 901-742656E-Mail: pruefamtfuerbaustatik[at]kiel.deWeb: www.kiel.de/rathaus/service/_organisationseinheit.php?id=223499736
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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