Schulen in freier Trägerschaft
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Schulen in freier Trägerschaft
Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft.
Beschreibung
Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch Schulen in freier Trägerschaft" genannt.
Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die Schulen in freier Trägerschaft unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).
Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:
- Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
- Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.
Zuständigkeit
- An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
- an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.
Fristen
Für den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule gibt es keine durch Rechtsvorschrift festgelegte Frist. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Genehmigungsverfahren dauert in etwa ein halbes Jahr.
Kosten
- Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.
erforderliche Unterlagen
Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.
Privatschulen - Checklisten für die Genehmigung von Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen
Weitere Informationen
Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Ansprechpartner
Hermannstraße 8 a
25821 Bredstedt
Tel: +49 4671 91600Fax: +49 4671 916015E-Mail: bredsted.danske.skole[at]skoleforeningen.orgWeb: www.skoleforeningen.org/institutioner/bredsted-danske-skole/
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0E-Mail: poststelle[at]bimi.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: 0431 988-2301Fax: 0431 988-2529
Königskampweg 1
25870 Oldenswort
Tel: +49 4864 466Fax: +49 4864 1001109E-Mail: schulleitung[at]privatschule-oldenswort.de
Frau Tranzer-Voß
Mitarbeiter Privatschule Oldenswort
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Norderende 2
25821 Breklum
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Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
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