Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung
Wer ein Ehrenamt als Schöffe übernehmen möchte, kann sich bei der Gemeinde, in der das Amts- beziehungsweise Landgericht ansässig ist, bewerben.
Beschreibung
Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung
Fit für das Schöffenamt
Informationen für Schöffinnen und Schöffen
Schöffinnen und Schöffen nennt man die an den Strafgerichten bei den Amts- und Landgerichten tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Sie wirken mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der Urteilsfindung im Strafverfahren mit. Das bedeutet konkret, dass Schöffinnen und Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld und Unschuld der oder des Angeklagten und im Falle des Schuldspruchs auch über das zu verhängende Strafmaß urteilen. Bei dem Schöffenamt handelt es sich daher um ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt.
Schöffenfibel Informationen für gewählte Schöffinnen und Schöffen
In der Schöffenfibel haben wir Informationen für Schöffinnen und Schöffen, aber auch für am Schöffenamt Interessierte zusammengestellt. Die Schöffenfibel, die Sie unten herunterladen oder bestellen können, gibt Ihnen Auskunft zu folgenden Fragen:
- Was sind Schöffinnen und Schöffen?
- Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?
- Wie bewerbe ich mich als Schöffe?
- An wen muss ich mich wenden?
- Welche Fristen muss ich beachten?
Darüber hinaus gibt die Schöffenfibel einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen. Nicht zuletzt enthält die Schöffenfibel auch Informationen über die Anforderungen an das Schöffenamt. Grundsätzlich werden von Schöffinnen und Schöffen nämlich keine besonderen Gesetzeskenntnisse verlangt. Schöffinnen und Schöffen sollen insbesondere ihre Sozialkompetenz, ihre Menschenkenntnis und ihr Einfühlungsvermögen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Hauptverhandlung einbringen. Gleichwohl sind für eine verantwortungsbewusste Ausübung der Schöffentätigkeit grundlegende Kenntnisse des Strafverfahrensrechts wichtig. Daher informiert die Schöffenfibel auch ausführlich über den Aufbau der Strafgerichtsbarkeit, den Ablauf des Strafverfahrens und der Beratung des Gerichts.
Weitere Informationen
Darüber hinaus sind für Schöffinnen und Schöffen, am Schöffenamt Interessierte und für die Beteiligten an der Schöffenwahl weitere wertvolle Informationen vorhanden:
Wahlverfahren und Wissenswertes für Schöffinnen und Schöffen
Mit dem Merkblatt für Schöffinnen und Schöffen, welches Sie unten herunterladen können, werden Ihnen ebenfalls wesentliche Informationen über das Schöffenamt vermittelt. Hier erhalten Sie beispielsweise Auskunft über den Ablauf der Schöffenwahl sowie darüber, wer Schöffin oder Schöffe werden kann.
Umfassende Informationen zum Wahlverfahren für Schöffinnen und Schöffen und Wissenswertes zum Schöffenamt, zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen, erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Nordverbandes (https://schoeffen-nord.de) sowie des Bundesverbandes (https://schoeffen.de) der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS).
Hilfen für Kommunen und vorschlagende Organisationen
Auf der Internetseite der DVS (schoeffen.de) erhalten auch Kommunen und vorschlagende Organisationen Hilfestellung.
Anhand von Mustertexten werden praktische Hinweise für kommunale Verwaltungen und die Mitglieder der Vertretungen sowie für die gesellschaftlichen Organisationen gegeben, wie interessierte Bürgerinnen und Bürger auf das Amt hingewiesen und dafür mobilisiert werden können. Formulare sollen die Arbeit für den Sachbearbeiter in der Verwaltung vereinfachen.
Wahlverfahren und Wissenswertes für Schöffinnen und Schöffen
Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) Landesverband Nord e.V.
Ansprechpartner
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt
Tel: +49 4671 9192-0Fax: +49 4671 9192-93E-Mail: info[at]amnf.deWeb: www.amnf.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Der Zugang zum Standesamt ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind online und telefonisch buchbar.
Für andere Abteilungen gilt der freie Zugang.
Benötigen sie einen Oneline Termin, ist dieser buchbar unter dem Link: https://www.etermin.net/amnf
Es kann zu Wartezeiten kommen.
Andere Anliegen (z.B. Müllabfuhr, Müllmarke, Hundesteuer pp.) sollten telefonisch oder per Post/E-Mail mitgeteilt werden.
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Amt Mittleres Nordfriesland - Ordnungsabteilung
Kontakt herunterladen
+49 4671 9192-20 / +49 4671 9192-175 / +49 4671 9192-158
+49 4671 9192-93
ordnungsabteilung.zufish[at]amnf.de
Zimmer:
311, 312 und 313
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
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Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de