Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe kann stellen, wer nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Beschreibung
Das Führen eines gerichtlichen Verfahrens ist kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Gegebenenfalls wird der antragstellenden Partei vom Gericht eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet.
Voraussetzungen:
- der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin kann die für eine Prozess- oder Verfahrensführung erforderlichen Mittel nach seinen beziehungsweise ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.
Zuständigkeit
Zur Niederschrift, d.h. mündlich kann der Antrag bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Schriftlich ist er bei dem Gericht zu stellen, das für den Prozess zuständig ist, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird.
Kosten
Für den Antrag fallen keine gerichtlichen Gebühren an.
Ansprechpartner
Theodor-Storm-Straße 5
25813 Husum
Tel: +49 4841 693-0Fax: +49 4841 693-100E-Mail: verwaltung[at]ag-husum.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGHusum
Postanschrift:25801Husum
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
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Norderende 2
25821 Breklum
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Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40
E-Mail:
info[at]sz-amnf.de