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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Kurztext

    • Altpapier Entsorgung
    • Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
    • Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
    • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     

    Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

     

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

     

    Die Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Ansprechpartner in Schleswig-Holstein im Bereich Abfallwirtschaft

     


    Ansprechpartner

    Hohle Gasse 3 25813 Husum
    Tel: 04841 8948-0Fax: 04841 8948-25E-Mail: info[at]awnf.deWeb: www.awnf.de/


    Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


    Amt Mittleres Nordfriesland

    Öffnungszeiten:

    Mo:08:00 - 12:00
    Di:08:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
    Mi:geschlossen
    Do:08:00 - 12:00
    14:00 - 18:00
    Fr:08:00 - 12:00

    Kontakt:

    Theodor-Storm-Str. 2
    25821 Bredstedt

    Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
    Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

    E-Mail:
    info[at]amnf.de
     

    Sozialzentrum

    Öffnungszeiten:

    Mo:08:00 - 12:00
    Di:geschlossen
    Mi:geschlossen
    Do:08:00 - 12:00
    14:00 - 18:00
    Fr:08:00 - 12:00

    Kontakt:

    Norderende 2
    25821 Breklum

    Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
    Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

    E-Mail:
    info-sz[at]amnf.de

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