Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
Als historisch gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
Beschreibung
Als historisch gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H".
Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen,
- es liegt eine Begutachtung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vor und
- das Fahrzeug ist weitestgehend im Originalzustand und gut erhalten.
Verfahrensablauf:
- Der Antrag ist persönlich oder durch eine/n schriftlich bevollmächtigte/n Vertreter/in zu stellen. Die Vollmacht muss gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhalten.
- Falls ein Antragsformular verlangt wird, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Zulassungsbehörde besorgen oder, je nach Angebot der Behörde, im Internet abrufen.
- Sollten Sie ein Wunschkennzeichen haben wollen, kann die Anmeldung/Reservierung, je nach Angebot der Behörde, bereits vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
- Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten. - Bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung,
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung oderHandelsregisterauszug,
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag.
- Elektronische Versicherungsbestätigung,
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (kann auch bei der Zulassungsbehörde direkt ausgefüllt werden),
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen.
- Wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- die bisher zugeteilten amtlichen Kennzeichen,
- Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.
- Wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
- Stilllegungsbescheinigung,
- Fahrzeugbrief,
- Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.
- Wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alter Fahrzeugbrief),
- Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung,
- Vollgutachten nach § 21 StVZO.
Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.
Weitere Informationen
Fahrzeuge mit Historischem-Kennzeichen (H-Kennzeichen) unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Ansprechpartner
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-275Fax: 04841 67-283E-Mail: zulassung[at]nordfriesland.deWeb: www.nordfriesland.de/
Öffnungszeiten:
Montag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Gerberstraße 5
25899 Niebüll
Tel: 04661 9031-168Fax: 04661 9031-169E-Mail: zulassung[at]nordfriesland.deWeb: www.nordfriesland.de/
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Hinweis: Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.
Hinweis zu den Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleiben die Zulassungsstellen geschlossen.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de