Kfz: Grünes Kennzeichen
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Kfz: Grünes Kennzeichen
Bestimmte Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, erhalten ein grünes Kennzeichen.
Beschreibung
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Falls Ihre Zulassungsbehörde ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses im Regelfall vorab bei ihr besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I (ZB I), (früher: Fahrzeugschein) und
- bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie Leichtkrafträder, gegebenenfalls die Betriebserlaubnis,
- das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder,
- die für die Steuerbefreiung maßgeblichen Bescheinigungen oder Nachweise (z.B. Bescheid des Versorgungsamtes, Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft).
Weitere Informationen
Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.
verwandte Vorgänge
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
- Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Ansprechpartner
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 67-275Fax: 04841 67-283E-Mail: zulassung[at]nordfriesland.deWeb: www.nordfriesland.de/
Öffnungszeiten:
Montag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Gerberstraße 5
25899 Niebüll
Tel: 04661 9031-168Fax: 04661 9031-169E-Mail: zulassung[at]nordfriesland.deWeb: www.nordfriesland.de/
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Hinweis: Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.
Hinweis zu den Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleiben die Zulassungsstellen geschlossen.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
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Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de