Kampfmittelbeseitigung
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Kampfmittelbeseitigung
Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.
Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Zuständigkeit
- An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
- an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
- die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
- an den Notruf 110.
Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)
Weitere Informationen
Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).
Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Ansprechpartner
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt
Tel: +49 4671 9192-0Fax: +49 4671 9192-93E-Mail: info[at]amnf.deWeb: www.amnf.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Der Zugang zum Standesamt ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind online und telefonisch buchbar.
Für andere Abteilungen gilt der freie Zugang.
Benötigen sie einen Oneline Termin, ist dieser buchbar unter dem Link: https://www.etermin.net/amnf
Es kann zu Wartezeiten kommen.
Andere Anliegen (z.B. Müllabfuhr, Müllmarke, Hundesteuer pp.) sollten telefonisch oder per Post/E-Mail mitgeteilt werden.
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Amt Mittleres Nordfriesland - Ordnungsabteilung
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+49 4671 9192-20 / +49 4671 9192-175 / +49 4671 9192-158
+49 4671 9192-93
ordnungsabteilung.zufish[at]amnf.de
Zimmer:
311, 312 und 313
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Tel: +49 431 160-0Fax: +49 431 160-4118E-Mail: Kiel.LKA111[at]polizei.landsh.de
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-2833E-Mail: poststelle[at]im.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift: Postfach 712524171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Norderende 2
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