Hafenärztlicher Dienst
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Hafenärztlicher Dienst
Der hafenärztliche Dienst ist zum Beispiel für die hygienische Überwachung von Schiffen, das Ausstellen von Schiffshygienebescheinigungen oder die reisemedizinische Beratung von Seeleuten zuständig.
Beschreibung
Der hafenärztliche Dienst ist zuständig für die
- ärztliche Beratung der Schiffsleitungen, der medizinisch tätigen Schiffsoffiziere und der übrigen Besatzungsmitglieder zu Fragen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, der Hygiene und der Krankenfürsorge.
- Verhütung der Einschleppung von Infektionskrankheiten, u. a. durch Prüfung der Seegesundheitserklärung einlaufender Schiffe.
- Hygienische Überwachung der Schiffe und Umschlagsanlagen, Überprüfung der Abwasser- und Abfallbeseitigung.
- Ausstellen von Schiffshygienebescheinigungen gemäß Artikel 39 IGV-Gesetz (Bescheinigungen über die Schiffshygienekontrolle -Ship Sanitation Control Certificate- und über die Befreiung von der Schiffshygienekontrolle -Ship Sanitation Control Exemption Certificate-).
- Aufgabe nach Betäubungsmittelgesetz (z.B. Ausstellung von Rezepten für Apotheken, die Schiffe beliefern).
- Prüfung und Zertifizierung des Trinkwassers (bakteriologisch und chemisch) und der Trinkwasserversorgungsanlagen. Beratung bezüglich Sanierungs- und Präventionsmaßnahmen.
- Begehung der Schiffe zur Beurteilung der allgemeinen und Lebensmittelhygiene. Gegebenenfalls Beratung und Einleitung gesundheitssichernder Maßnahmen.
- Einleitung und Kontrolle von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie Inspektion der Schiffe zur Ausstellung von Sanitätszertifikaten (früher: Rattenfreiheitszeugnisse).
- Überwachung der Arbeiten mit Gefahrstoffen bei der Schädlingsbekämpfung im Hafen und auf Schiffen.
- Umsetzung von Aufgaben des Gesundheitsschutzes (Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit) nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV).
- Untersuchung der gesundheitlichen Eignung zum Schiffsführer im Hafen und für die Binnenschifffahrt; Ausstellung von entsprechenden Amtsärztlichen Eignungsattesten.
- Begutachtung von Schiffsbauplänen gemeinsam mit der See-Berufsgenossenschaft hinsichtlich Gesundheitsverträglichkeit und Hygiene.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst/Gesundheitsamt), in dessen/deren Bezirk sich der Hafen befindet.
Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein
Kosten
Es können Gebühren gemäß der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung anfallen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Amtsärztliche Untersuchung
- Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen
- Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung von psychotherapeutischen Weiterbildungsbezeichnungen in beruflichen Bereichen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
- Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
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Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
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Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
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Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
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