Gebäudeabsteckung
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Gebäudeabsteckung
Wer ein neues Gebäuse errichten möchte, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt haben.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Die Markierung erfolgt in der Regel mit Hilfe eines Schnurgerüstes.
Der Bau muss sowohl hinsichtlich des Grundrisses als auch der Höhenlage den Markierungen entsprechen. Verlangt die Bauaufsichtsbehörde darüber den Nachweis einer amtlichen Stelle, ist zu beachten, dass die Gebäudeabsteckung von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bescheinigt sein muss.
Zuständigkeit
An einen Architekten, eine Baufirma oder an eine Vermessungsingenieurin/einen Vermessungsingenieur.
Wird ein amtlicher Nachweis verlangt, muss die Absteckung von einer/einem im Land Schleswig-Holstein zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieure (BDVI-SH) durchgeführt werden.
Kosten
Für die Gebäudeabsteckung werden Entgelte nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhoben.
Weitere Informationen
Die Anträge können formlos gestellt werden.
verwandte Vorgänge
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen
- Wohnungssicherung Beratung
Ansprechpartner
Mercatorstraße 1
24106 Kiel
Tel: +49 431 383-0Fax: +49 431 383-2099E-Mail: Poststelle[at]LVermGeo.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/lvermgeosh_node.html
Postanschrift:24062Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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