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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Fachkunde für den Waffenhandel durch Prüfung nachweisen

Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenerlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.

Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.

Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.

Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur ‎ theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.

Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.

Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.

Kurztext

  • Für die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel muss die entsprechende Fachkunde nachgewiesen werden.
  • Der Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor einem zuständigen Prüfungsausschuss bei einer Industrie und Handelskammer (IHK) erbracht werden
  • Zur Durchführung der Prüfung übermittelt in der Regel die für das Erlaubnisverfahren zuständige Behörde die Daten des Antragsstellers an die IHK

 

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

 

Normalerweise beantragen Sie die Erlaubnis zum Waffenhandel und werden dann über die zuständige Erlaubnisbehörde zur Prüfung gemeldet. Bei einigen Industrie- und Handelskammern können beziehungsweise müssen Sie sich selbst anmelden.

  • Sie erhalten in der Regel die Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
  • Ihre Anmeldung wird durch die IHK bestätigt und Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin
  • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab
  • Sie erhalten die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung durch die IHK

Mit dem Nachverweis der Fachkunde können Sie das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel weiterführen.

Voraussetzungen

- in der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder vormelden

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

Bearbeitungsdauer

  • Fachkundeprüfungen finden unregelmäßig statt, daher kann die Dauer zwischen Mitteilung der Behörde und Prüfung variieren
  • Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung

 

Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und ‎Handelskammer (IHK), bei der Sie die Prüfung ablegen. ‎Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde.‎

 

  • gegebenenfalls Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

 

§ 22 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)

§ 15 u. § 16 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Rechtsbehelf

  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, entnehmen Sie dem Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

 

  • Formulare: in der Regel erhalten Sie alle notwendigen Formulare von der Behörde, die Waffenhandelserlaubnis ausstellt, in einigen Fällen auch direkt von der Industrie und Handelskammer
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

 


Ansprechpartner

Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg
Tel: +49 461 806-806Fax: +49 461 806-9806E-Mail: service[at]flensburg.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg


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Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr

Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Mittleres Nordfriesland

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Di:08:00 - 12:00
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