Erstaufnahmeeinrichtung in Schleswig-Holstein/Informationen für Ukraineflüchtlinge
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Erstaufnahmeeinrichtung in Schleswig-Holstein/Informationen für Ukraineflüchtlinge
Überblick über die Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein.
Beschreibung
Die Erstaufnahmeeinrichtung ist die erste Station für Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen. Hier werden sie untergebracht, betreut, medizinisch versorgt und registriert. In der Erstaufnahmeeinrichtung können die Flüchtlinge einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist. Zudem erfolgt aus den Aufnahmeeinrichtungen die Verteilung der Asylsuchenden in die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein.
Anlaufstelle für Ukraine-Flüchtlinge ist die Landesunterkunft Bad Segeberg. (Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge - Über uns - Standorte - schleswig-holstein.de)
Informationen für Flüchtlinge in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache gibt es unter: Ukraine aktuell - schleswig-holstein.de
Info-Hotline zur Flucht aus der Ukraine
flucht-ukraine[at]im.landsh.de
Telefon: 0431 988-3369
Weitere Informationen
Weitere Informationen und eine Karte der Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregier
Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Flüchtlingsangelegenheiten: Informationen für ehrenamtliche Helferinnen / Helfer
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Ansprechpartner
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-2833E-Mail: poststelle[at]im.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift: Postfach 712524171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de