Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
Wer die Berufsbezeichnung "Diätssistentin / Diätassistent" führen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie die Berufsbezeichnung Diätassistentin/Diätassistent führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Zuständigkeit
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Fristen
- Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Diätassistenten bestanden,
- Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet und
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeiten erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Weitere Informationen
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können gemäß § 2 Abs. 2 DiätAssG als gleichwertig anerkannt werden.
Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis gemäß § 1 DiätAssG in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.
Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD).
LAsD - Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Rundfunkveranstalter: Zulassung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- TV-Programme bundesweit anbieten: Erlaubnis
Ansprechpartner
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel: +49431 988 9761E-Mail: gesundheitsberufe[at]shibb.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
Öffnungszeiten:
Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de