Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS oder
- eine Essstörung
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
- ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
- Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
- Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).
Kurztext
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung
- Unterteilung der Einteilung der Eingliederungshilfen in 4 Gruppen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- verschiedene Formen von Eingliederungshilfen sind möglich
- zuständig: örtlich zuständiges Jugendamt
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist.
Arbeitsgruppe Frühförderung bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Damm 8
25813 Husum
Tel: 04841 67-716E-Mail: schuleingangsuntersuchung[at]nordfriesland.de
Norderende 2
25821 Breklum
Tel: 04671 9192-121E-Mail: jugendamt[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch Termine nach Vereinbarung!
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de