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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge beantragen

Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.

Wenn Sie in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug betreiben möchten, müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Eine Pflicht zur Registrierung besteht, wenn Ihr UAS

  • mindestens 250 Gramm wiegt oder
  • mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen kann.

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine persönliche elektronische UAS-Betreibernummer, eine e-ID. Mit Ihrer Betreibernummer können Sie auch mehrere UAS betreiben. Sie muss an jedem UAS angebracht werden.

Eine Drohnenbetreiberin oder ein Drohnenbetreiber ist eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere Drohnen besitzt oder mietet. Sie müssen selbst aktiv werden und die Drohne bei der LBA registrieren.

Eine Drohnenpilotin beziehungsweise ein Drohnenpilot ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um die Eigentümerin oder den Eigentümer der Drohne handeln. Hat Ihre Organisation sich bereits registriert und die e-ID am UAS angebracht, benötigen Sie als Fernpilotin oder Fernpilot keine zusätzliche e-ID.

Sollten Sie bereits durch einen Luftsportverband registriert worden sein und Ihre e-ID erhalten haben, ist keine weitere Registrierung erforderlich.

Sie sind verpflichtet, Ihre beim LBA hinterlegten Daten stets aktuell zu halten und Änderungen, zum Beispiel durch einen Umzug, umgehend zu melden.

Kurztext

  • Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) und zulassungspflichtiger UAS Registrierung
  • Betreiberinnen und Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge (UAS), wie Drohnen und Flugmodelle, müssen sich online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren
  • Betreiberinnen und Betreiber sind nicht automatisch die Fernpilotin oder der Fernpilot
  • Begriff UAS steht für Unmanned Aircraft System
  • Registrierung nötig, wenn
    • das UAS mindestens 250 Gramm wiegt oder
    • mit einer Kamera oder einem Sensorpersonenbezogene Daten erfassen kann
  • Registrierte Betreiberinnen und Betreiber erhalten elektronische UAS-Betreibernummer (e-ID). Diese muss an jedem UAS angebracht werden.
  • mit einer UAS-Betreibernummer können mehrere UAS betrieben werden
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 16 Jahre
    • Haftpflichtversicherung im Schadensfall durch ein UAS
    • Wohn-, Dienst- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland oder außerhalb der Europäischen Union
    • keine bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgte Registrierung als UAS-Betreiberin oder Betreiber
  • erforderliche Unterlagen:
    • für natürliche Personen: Ausweisdokument
    • für juristische Personen: Handelsregisterauszug, Gewerbeschein oder vergleichbares Dokument zur Authentifizierung
  • Kosten:
    • für natürliche Personen: 20,00 EUR
    • für juristische Personen: 50,00 EUR
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

 

Die Registrierung als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie ausschließlich online durchführen.

  • Rufen Sie im Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA teilt Ihnen Ihre UAS-Betreibernummer (e-ID) mit.
  • Sie bezahlen die Gebühr über eine Online-Bezahlseite.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie haben eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines UAS.
  • Ihr Wohn-, Dienst- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland oder außerhalb der Europäischen Union.
  • Sie sind in keinem anderen EU-Mitgliedstaat als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Das UAS:
    • wiegt mindestens 250 Gramm oder
    • kann mit einer Kamera oder einem Sensor personenbezogene Daten erfassen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Wenn Sie eine bereits gelöschte UAS-Betreiberregistrierung reaktivieren möchten, dürfen seit Ihrer Beantragung der Löschung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein.

 

  • Online-Antrag

Für natürliche Personen:

  • Kopie Ihres
    • Personalausweises oder
    • Reisepasses oder
    • Aufenthaltstitels

Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts:

  • Anschreiben einer berechtigten Person inklusive Briefkopf

Für Personengesellschaften:

  • Gesellschaftervertrag oder
  • Auszug A aus dem Handelsregister

Für Kapitalgesellschaften:

  • Gewerbeschein oder
  • Auszug B aus dem Handelsregister

Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen:

  • Auszug aus dem Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregister oder
  • Gewerbeschein oder
  • Stiftungsurkunde

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig
Tel: +49 531 2355-0Fax: +49 531 2355-9099E-Mail: poststelle[at]lba.deWeb: www.lba.de


Hermann-Blenk-Str. 26 38108 Braunschweig
Tel: +49 531 2355-3580Fax: +49 531 2355-3598E-Mail: pstf[at]lba.deWeb: www.lba.de/DE/Drohnen/Pruefstellen_PStF/Pruefstellen_PStF_node.html

Postanschrift:38001Braunschweig


Telefonzeiten:

Montag: 10:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Mittleres Nordfriesland

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Di:08:00 - 12:00
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Mi:geschlossen
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