Bibliotheken (öffentlich)
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Bibliotheken (öffentlich)
Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind in der Regel kommunale Einrichtungen und für jedermann frei zugänglich.
Beschreibung
Öffentliche Bibliotheken (Büchereien) sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Die Voraussetzungen für die Benutzung (zum Beispiel Anmeldung, Benutzerausweis, Leihdauer) sind in Benutzungs- und Gebührenordnungen der Büchereien geregelt.
Zuständigkeit
An Ihre Bibliothek vor Ort oder an die Fahrbücherei.
Kosten
Die Kosten für die Benutzung sowie für besondere Leistungen wie Kopien, Reproaufträge, Dokumentenlieferungen, Nutzung des Bildarchivs oder den Zugang zum Internet sind von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Biblitohek.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zu den Bibliotheken in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Kultur Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten der Büchereizentrale Schleswig-Holstein und der Dänischen Zentralbibliothek (Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig e. V.).
BZ-SH - Öffentliche Büchereien in Schleswig-Holstein
Dansk Centralbibliotek for Sydslevig e. V.
verwandte Vorgänge
- Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Ansprechpartner
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt
Tel: +49 4671 9192-0Fax: +49 4671 9192-93E-Mail: info[at]amnf.deWeb: www.amnf.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Der Zugang zum Standesamt ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind online und telefonisch buchbar.
Für andere Abteilungen gilt der freie Zugang.
Benötigen sie einen Oneline Termin, ist dieser buchbar unter dem Link: https://www.etermin.net/amnf
Es kann zu Wartezeiten kommen.
Andere Anliegen (z.B. Müllabfuhr, Müllmarke, Hundesteuer pp.) sollten telefonisch oder per Post/E-Mail mitgeteilt werden.
Backoffice 1
Mitarbeiter Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt herunterladen
04671 919290
Backoffice 2
Mitarbeiter Amt Mittleres Nordfriesland
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04671 919239
Backoffice Sozialzentrum
Mitarbeiter Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt herunterladen
04671 9192112
Wall 47
24103 Kiel
Tel: +49 431 69677-10Fax: +49 431 69677-11E-Mail: landesbibliothe[at]shlb.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LBSH/lbsh_node.html
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 09:00 - 17:00 Uhr
Di, Do 09:00 - 19:00 Uhr
Süderstraße 36
25821 Bredstedt
Tel: +49 4671-1512E-Mail: buecherei.bredstedt[at]t-online.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de