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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Bestattung anmelden

Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.

Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

  • nicht vorhanden,
  • nicht zu ermitteln,
  • nicht auffindbar.

oder

  • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

und

  • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

Kurztext

  • Leichen und Aschen verstorbener Personen sind zu bestatten.
  • Die Leichenschau ist von Personen des Haushalts der verstorbenen Person, der Person, in deren Haushalt oder Einrichtung oder auf deren Grundstück sich der Sterbefall ereignet hat und jeder Person, die eine Leiche auffindet oder in deren Beisein ein Mensch verstirbt, zu veranlassen beziehungsweise die Polizei zu verständigen.
  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte im Notfall- und Rettungsdienst haben die Leichenschau vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen. Das gilt auch für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen. Nachrangig sind Amtsärztinnen und Amtsärzte der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde heranzuziehen.

 

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen

Zuständige Stelle

     

    Es fallen Gebühren an für

    • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
    • weitere notwendige Amtshandlungen,
    • Ausstellung eines Leichenpasses

    Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

     

    Für die Bestattung

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige

     


    Ansprechpartner

    Theodor-Storm-Straße 2 25821 Bredstedt
    Tel: +49 4671 9192-0Fax: +49 4671 9192-93E-Mail: info[at]amnf.deWeb: www.amnf.de


    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr
    Mi. geschlossen
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Der Zugang zum Standesamt ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind online und telefonisch buchbar.
    Für andere Abteilungen gilt der freie Zugang.
    Benötigen sie einen Oneline Termin, ist dieser buchbar unter dem Link: https://www.etermin.net/amnf
    Es kann zu Wartezeiten kommen.

    Andere Anliegen (z.B. Müllabfuhr, Müllmarke, Hundesteuer pp.) sollten telefonisch oder per Post/E-Mail mitgeteilt werden.

    Mitarbeiter/in

    Mitarbeiter Amt Mittleres Nordfriesland - Standesamt

    Kontakt herunterladen
    +49 4671 9192-26 / +49 4671 9192-25
    +49 4671 9192-157
    standesamt.zufish[at]amnf.de
    Zimmer: 101


    Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


    Amt Mittleres Nordfriesland

    Öffnungszeiten:

    Mo:08:00 - 12:00
    Di:08:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
    Mi:geschlossen
    Do:08:00 - 12:00
    14:00 - 18:00
    Fr:08:00 - 12:00

    Kontakt:

    Theodor-Storm-Str. 2
    25821 Bredstedt

    Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
    Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

    E-Mail:
    info[at]amnf.de
     

    Sozialzentrum

    Öffnungszeiten:

    Mo:08:00 - 12:00
    Di:geschlossen
    Mi:geschlossen
    Do:08:00 - 12:00
    14:00 - 18:00
    Fr:08:00 - 12:00

    Kontakt:

    Norderende 2
    25821 Breklum

    Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
    Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

    E-Mail:
    info-sz[at]amnf.de

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