Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.
Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.
Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.
Beschreibung
Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren
- zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.
Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.
Rechtsgrundlage
Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380)
Erlass - Ehrung der Alters und Ehejubilare
Ansprechpartner
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt
Tel: +49 4671 9192-0Fax: +49 4671 9192-93E-Mail: info[at]amnf.deWeb: www.amnf.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Der Zugang zum Standesamt ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind online und telefonisch buchbar.
Für andere Abteilungen gilt der freie Zugang.
Benötigen sie einen Oneline Termin, ist dieser buchbar unter dem Link: https://www.etermin.net/amnf
Es kann zu Wartezeiten kommen.
Andere Anliegen (z.B. Müllabfuhr, Müllmarke, Hundesteuer pp.) sollten telefonisch oder per Post/E-Mail mitgeteilt werden.
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Amt Mittleres Nordfriesland - Einwohnermeldeamt
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+49 4671 9192-47 / +49 4671 9192-21
+49 4671 9192-93
einwohnermeldabteilung.zufish[at]amnf.de
Zimmer:
102 und 106
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1915E-Mail: ehrungen[at]stk.landsh.de
Postanschrift:24171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de