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Das Amt Mittleres Nordfriesland zählt zum Verbund des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein.

Der „ZuFiSH“ unterstützt Sie dabei, mit wenigen Mausklicks relevante Informationen zu Verwaltungsleistungen zu erhalten. Auf einen Blick wird Ihnen die zuständige Behörde angezeigt und können sich vielfach notwendige Formulare herunterladen und ausfüllen.

Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen

Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung für das Übersetzen oder Dolmetschen für gerichtliche und behördliche, insbesondere staatsanwaltschaftliche Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die eine Ermächtigung (die Übersetzer betreffend) beziehungsweise eine allgemeine Beeidigung (die Dolmetscher betreffend) zu beantragen beabsichtigen.

Der Nachweis der Feststellung erfolgt gegenüber der zuständigen Stelle durch eine Urkunde nach einem bestimmten Muster. Die Urkunde enthält zum Beispiel Angaben

  • zur Person der Inhaberin oder des Inhabers,
  • zur Muttersprache und den Zielsprachen sowie
  • zu den Fachgebieten, für die Sprach- und Sachkompetenz nachgewiesen worden sind.

 

An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes (OLG).

 

  • Ausgefülltes Antragsformular,
  • amtlich beglaubigte Kopien von Schul- und sonstigen Bildungsabschlüssen, wurden die Dokumente in einer fremden Sprache ausgestellt, ist neben der amtlich beglaubigten Kopie zusätzlich eine bestätigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
  • Amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Zertifikaten als Nachweis für Kenntnisse angegebener Fachgebiete.

 

Verwendung des Formulars für die Feststellung der fachlichen Eignung.

Was sollte ich noch wissen?

Die Adressen des Landesverfassungsgerichts, der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgerichte), Fachgerichtsbarkeit (Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichte) und der Insolvenzgerichte finden Sie im Landesportal "Justiz Schleswig-Holstein".

Adressen der Gerichte in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0E-Mail: registratur[at]landtag.ltsh.deWeb: www.landtag.ltsh.de/

Postanschrift: Postfach 712124171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

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