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Sie haben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine institutionelle oder projektgebundene Förderung erhalten? Dann müssen Sie im Anschluss einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen und verwendeten Förderbeträge einreichen.

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Leistungsbeschreibung

Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.

Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

Teaser

Sie haben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine institutionelle oder projektgebundene Förderung erhalten? Dann müssen Sie im Anschluss einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen und verwendeten Förderbeträge einreichen.

Verfahrensablauf

Den Verwendungsnachweis für geförderte projektgebundene oder institutionelle Projekte können Sie online oder per Post einreichen.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Verwendungsnachweis online ab.

Wenn Sie den Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:

  • Schicken Sie Ihren Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.

Das BMZ prüft Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Voraussetzungen

  • Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Verwendungsnachweis
  • Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis
  • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres nach bewilligter Förderung vorlegen.

Rechtsbehelf

entfällt

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

05.01.2024

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

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