Lieferantenanzeige Elektrizität und Gas – Energiebelieferung von Haushaltskunden anmelden nach § 5 EnWG
Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.
Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.
Sie haben noch kein Bürgerportal-Konto oder die Zugangsdaten vergessen?
Kein Problem:
Wenn Sie als Unternehmen Haushaltskunden in Deutschland über das öffentliche Strom- oder Gasnetz mit Energie beliefern, müssen Sie dies bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.
Als Gast weitermachen
Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Die sogenannte Lieferantenanzeige dient dem Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft daher die personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Energieversorgungsunternehmen sowie die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung.
Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, der BNetzA die Aufnahme und Beendigung Ihrer Lieferanten-Tätigkeit sowie Änderungen Ihres Unternehmens zu melden (zum Beispiel eine neue Adresse oder Rechtsform).
Unternehmen, die bereits vor dem 13.07.2005 Haushaltskunden beliefert haben, können eine freiwillige Lieferantenanzeige einreichen.
Teaser
Wenn Sie als Unternehmen Haushaltskunden in Deutschland über das öffentliche Strom- oder Gasnetz mit Energie beliefern, müssen Sie dies bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.
Verfahrensablauf
Die Lieferantenanzeige können Sie online, per E-Mail oder per Post übermitteln. Sie können eine Anzeige für beide Energieträger (Gas und Elektrizität) gemeinsam einreichen.
Online-Verfahren:
- Der Online-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Anzeige.
- Füllen Sie das Formular online aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Nach dem Login über Ihr Organisationskonto und Authentifizierung mit dem ELSTER-Zertifikat können Sie die Anzeige online an die BNetzA übermitteln.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Nachweise bei Ihnen an.
- Nach positiver Prüfung sendet die BNetzA Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
- Sie können auswählen, wie die BNetzA Sie kontaktiert.
Per E-Mail oder Post:
- Laden Sie das Anzeigeformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
- Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail (als Scan) oder per Post an die Bundesnetzagentur.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Nachweise bei Ihnen an.
- Nach positiver Prüfung sendet die BNetzA Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
- Sie können auswählen, wie die BNetzA Sie kontaktiert.
- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf Wunsch Ihren Unternehmensnamen sowie die Unternehmensadresse in einer Liste auf der BNetzA-Internetseite.
Voraussetzungen
Im Normalfall gelten diese Voraussetzungen:
- Ihr Unternehmen ist bereits gegründet.
- Sie beliefern Privatverbraucherinnen und -verbraucher (unabhängig vom Verbrauch).
- Sie beliefern Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Aufnahme der Energiebelieferung:
- Organigramm des gesamten Energieversorgungsunternehmens mit Zahl der Festangestellten
- einfaches Führungszeugnis für jedes Mitglied der Geschäftsführung
- Schufa- oder Creditreform-Auskunft mit Basis-Score-Wert für jedes Mitglied der Geschäftsführung
- Selbstauskunft der Geschäftsleitung aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft über bisherige energiewirtschaftliche Berufserfahrungen
- wenn Sie Prozesse an Dritte fremdvergeben: Auflistung der entsprechenden Dienstleister für den jeweiligen Prozessschritt.
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) hat und von der dort zuständigen Behörde bereits zugelassen ist:
- ins Deutsche übersetzte Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen EU-Herkunftsland
Wenn Sie die Lieferanten-Tätigkeit freiwillig melden:
- Kopie der Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung Anderer nach dem Energiewirtschaftsgesetz alter Fassung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma unverzüglich melden.
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de