Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.

Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.

Serviceportal Schleswig-Holstein

Sie haben noch kein Bürgerportal-Konto oder die Zugangsdaten vergessen?
Kein Problem:

Konto anlegen

Wenn Sie Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen einführen oder ändern oder Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. 

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Genehmigung neuer oder geänderter Schulungs- und Überprüfungsprogramme von Kabinen- und Flugbesatzungen können Sie beantragen, wenn Sie

  • ein gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) oder
  • eine Cabin Crew Training Organisation (CCTO) sind.

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie für folgende Luftfahrzeugarten Einführungen und Änderungen von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen:

  • Flugzeug
  • Hubschrauber

Dies betrifft folgende Schulungs- und Überprüfungsprogramme:

  • für Flugbesatzungen:
    • Grundschulung
    • Kommandantenschulung
    • Betreiber-Umschulung
    • Unterschiedsschulung
    • Befähigung einer Pilotin oder eines Piloten  zum Führen eines Flugzeugs oder Hubschraubers von jedem Pilotensitz aus
    • Ablösung von Flugbesatzungsmitgliedern während des Flugs
    • Flüge mit einer Pilotin oder einem Piloten nach Instrumentenflugregeln oder bei Nacht
    • Evidenzbasierte Ausbildung
    • Initial Crew Resource Management (CRM)  
    • betriebliche Schulung, wiederkehrende Schulung und Überprüfung
    • sonstige Schulungen (zum Beispiel Base Training)
  • für Kabinenbesatzung:
    • Grundschulung
    • Betreiberumschulung
    • Unterschiedsschulung
    • Einweisungsschulung
    • wiederkehrende Schulungen
    • Auffrischungsschulung
    • Schulungen für leitende Flugbegleiter (SCCM)
    • Schulung für den Flugbetrieb mit nur einem Flugbegleiter (Single CCM)
    • sonstige Schulung

Als Cabin Crew Training Organisation (CCTO) können Sie im Bereich Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen Folgendes beantragen:

  • Einführung oder Änderungen am Schulungsprogramm Grundschulung

Weitere Genehmigungen benötigen Sie, wenn Sie

  • synthetische Flugübungsgeräte, beispielsweise Simulator oder FSTD, anerkennen lassen wollen.
  • alternative Schulungs- und Qualifizierungsprogramme für Flugbesatzungen (ATQP) einführen oder erweitern.
  • Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten.
    • Die Genehmigung für die Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen erhalten Sie, wenn Sie diese im Rahmen der Einführung oder Änderung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen von Kabinenbesatzungen beantragen, das Luftfahrt-Bundesamt die Grundschulung für Kabinenbesatzung bereits genehmigt hat und Sie diese unabhängig von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen.
    • Sie können zusätzliche Vordrucke für Flugbegleiterbescheinigungen nachbestellen.

Teaser

Wenn Sie Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen einführen oder ändern oder Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. 

Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung online, per E-Mail sowie per Post und Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
    • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
    • einen Bescheid,
    • einen Kostenbescheid,
    • eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
    • bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per E-Mail:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
    • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Speichern Sie den Antrag ab und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag .

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und öffnen Sie Online-Antrag.
    • Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist in Deutschland ansässig.
  • Die Antragstellung
    • im Bereich Flugbesatzungen ist nur durch CAT-Betreiber möglich.
    • im Bereich Kabinenbesatzungen und Flugbegleiterbescheinigungen ist nur durch CAT-Betreiber oder eine Cabin Crew Organisation (CCTO) möglich.
    • im Bereich Alternatives Schulungs- und Qualifizierungsprogramm (ATQP) ist nur durch CAT-Betreiber möglich.
  • Als CAT-Betreiber müssen Sie ein AOC (Luftverkehrsbetreiberzeugnis) vorlegen oder beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen:

  • Schulungshandbuch OM-D
  • Schulungsprogramme

Änderungen für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flugbesatzungen:

  • Schulungshandbuch OM-D
  • Schulungsprogramme
  • Nachweisdokumente für Revisionen (z. B. Record of Revision, Compliance List, etc.)

Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen:

  • Schulungshandbuch OM-D
  • Schulungsprogramme

Änderungen für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen:

  • Schulungshandbuch OM-D
  • Schulungsprogramme
  • Nachweisdokumente für Revisionen (z. B. Record of Revision, Compliance List, etc.)

Genehmigung ein alternatives Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Flugbesatzungen (ATQP) einzuführen:

  • Liste der Ausbildenden und Prüfenden
  • Implementierungsplanung
  • Abschnitt aus dem OM-D

Genehmigung einen alternativen Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Flugbesatzungen (ATQP) zu erweitern:

  • Hilfreiche Unterlagen zur Erweiterung

Anerkennung synthetischer Flugübungsgeräte im Rahmen der Genehmigung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen für Flugbesatzungen:

  • Qualifikation nach EU-Standards ATO-Certificate der Ausbildungseinrichtung, falls eine Europäische Luftfahrtbehörde den Simulator-Betreiber entsprechend qualifiziert hat FSTD Qualification-Certificate (nach EASA CS-FSTD) des synthetischen Flugübungsgerätes und den zugehörigen, standardisierten FSTD Evaluation Report, falls eine andere Europäische Luftfahrtbehörde jedoch noch nicht das LBA das Flugübungsgerät entsprechend qualifiziert hat
  • Qualifikation nach anderen Standards
    • ATO Certificate der Ausbildungseinrichtung
    • FSTD Qualification-Certificate des synthetischen Flugübungsgerätes und den zugehörigen, standardisierten FSTD Evaluation Report

allgemein:

  • weitere für den Antrag relevante Unterlagen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Referat B2


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

10.12.2024

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

schnell gefunden Terminvereinbarung Notdienste Kontakt