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Wenn Sie ein Projekt in dem Bereich Forschung & Entwicklung oder ein Investitionsprojekt für den Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Forschungsinstituten umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

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Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Projektvorschlag direkt bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH ein.  
  • Der Projektvorschlag wird durch die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH bewertet, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. 
  • Bei einer positiven Einschätzung wird die Antragstellung empfohlen.
  • Sie registrieren und authentifizieren sich im Onlineportal.
  • Sie erstellen den Antrag und reichen diesen ein.
  • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. 
  • Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
  • Es erfolgt die finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle.
  • Der Zuwendungsbescheid wird Ihnenbei positivem Egebnis der Prüfung zugestellt.
  • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen Nachweise und Belege vorgelegt werden.
  • Die Förderung wird in Teilbeträgen ausgezahlt.

Nach Bewilligung der Förderung

  • Einreichung des Verwendungsnachweises (Sachbericht; Nachweis der Projektausgaben)
  • Abschlussbescheid
     

An wen muss ich mich wenden?

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Rechtsbehelf

Widerspruch

Leistungsbeschreibung

Gefördert werden Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Institutionen, die mit Hochschulen kooperieren, die ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 75.000 Euro betragen. Mit dem beantragten Fördervorhaben müssen positive Klimaauswirkungen verbunden sein, die Sie nachvollziehbar nachweisen müssen. 

Diese können wie folgt aussehen:

  • Ressourceneffiziente Produktdesigns, Produktionsverfahren oder Geschäftsmodelle
  • Schadstoffabtrennung mit dem Ziel der Verwertung bislang beseitigter Abfälle
  • Bessere Trennverfahren gegenüber dem Branchenüblichen mit dem Ziel der Steigerung von Recyclingquoten beziehungsweise der höherwertigen Verwertung
  • Abfallaufbereitungsverfahren zur hochwertigen Verwertung
  • Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungsinstituten

Voraussetzungen

  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Der Sitz/Betrieb muss in Schleswig-Holstein liegen.
  • Die erste Stufe des Antragsverfahrens (Projektvorschlag) muss mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen sein.
  • Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Querschnittszielen (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung) leisten.
  •  Mit den beantragten Fördervorhaben müssen positive Klimaauswirkungen verbunden sein.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 75.000 Euro betragen.
     

Was sollte ich noch wissen?

Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anlage zu den Querschnittszielen (Scoring-Bogen)
  • Vorhabenbeschreibung
  • Darstellung der antragstellenden Forschungseinrichtung
  • Beschreibung der Umweltauswirkungen und wirtschaftlichen Effekte
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Nachweis, dass Projektmitarbeitende in der Forschungseinrichtung angestellt sind (zum Beispiel Arbeitsverträge)
  • Qualifikationsnachweise aller Projektmitarbeitenden
  • Datenschutzrechtliche Aufklärung
     

Teaser

Wenn Sie ein Projekt in dem Bereich Forschung & Entwicklung oder ein Investitionsprojekt für den Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Forschungsinstituten umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

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