Förderung als Betreiber oder Betreiberin einer Produktionsschule online beantragen
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Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal- und Sachkosten erhalten.
Verfahrensablauf
Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:
- Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Sie füllen das auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein bereitgestellte Antragsformular aus und senden es mit Originalunterschrift an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Rechtsgrundlage
- ESF Plus Verordnung (EU) 2021/1057
- Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2021–2027 des ESF Plus
- Ergänzende Förderkriterien des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein Förderperiode 2021–2027 des ESF Plus
Voraussetzungen
- Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen haben.
- Eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist verpflichtend.
Leistungsbeschreibung
Mit der Auswahl Ihres Konzepts zum Betrieb einer Produktionsschule zwecks Herstellung marktfähiger und marktnaher Produkte und Dienstleistungen unter betriebsähnlichen Bedingungen, können Sie im Erstattungsantrag eine Förderung zur Abgeltung der entstandenen Personal-, Sach- und Gemeinkosten für die Umsetzung Ihres Projektes von bis zu 73 Prozent erhalten.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hauptantrag
- Projektbeschreibung
- Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister, wenn zutreffend
- Kofinanzierungserklärung
- AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de