Fördermittel aus dem Förderprogramm "Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik" online anfordern
Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.
Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.
Sie haben noch kein Bürgerportal-Konto oder die Zugangsdaten vergessen?
Kein Problem:
Wenn Sie für eine Maßnahme der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik eine Förderung erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.
Als Gast weitermachen
Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Organisation bei Ihren sozialstrukturpolitischen Vorhaben in bestimmten, entwicklungspolitisch prioritären Förderbereichen.
Ihre Organisation kann eine Förderung des BMZ für eine Maßnahme der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik erhalten. Nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten, können Sie die Fördermittel bei Projektstart per Antrag anfordern.
Das BMZ veranlasst dann eine entsprechende Auszahlung
Teaser
Wenn Sie für eine Maßnahme der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik eine Förderung erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.
Verfahrensablauf
Sobald Sie für Ihr Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Fördermittel online anfordern:
- Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung
- Senden Sie das Formular ab.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Fördermittel per Post anfordern:
- Fragen Sie die entsprechende Vorlage für Ihren Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
- Füllen Sie die vom BMZ bereitgestellte Vorlage aus.
- Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Voraussetzungen
Sie haben für Ihr Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Mittelanforderung
- Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Auszahlung der Fördermittel erst beantragen, wenn Ihr Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, also die Frist von 4 Wochen für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie dem BMZ vor Ablauf der 4 Wochen mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur aus Kapitel 2302 Titel 687 03 (Neufassung mit Wirkung vom 01.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Referat G 41 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Amt Mittleres Nordfriesland
Kontakt:
Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93
E-Mail:
info[at]amnf.de
Sozialzentrum
Kontakt:
Norderende 2
25821 Breklum
Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25
E-Mail:
info-sz[at]amnf.de