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Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde beschädigt? Dann können Sie eine Zweitschrift bei der Bundesnetzagentur beantragen.

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Urheber

Bundesnetzagentur (BNetzA)


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Leistungsbeschreibung

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur. 
Sie müssen bei der Bundesnetzagentur eine Zweitschrift beantragen, wenn

  • Sie Ihr Flugfunkzeugnis verloren haben oder
  • Ihr Flugfunkzeugnis beschädigt oder unbrauchbar ist.

Teaser

Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde beschädigt? Dann können Sie eine Zweitschrift bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Rechtsbehelf

  • entfällt

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer Zweitschrift online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
Überweisen Sie zunächst die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift.
Online-Antrag

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift Ihres Flugfunkzeugnisses per Post.

Antrag per Post oder per E-Mail:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie das Antragsformular herunter. Drucken Sie den Antrag aus.
  • Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den für Ihren Prüfungsort zuständigen Standort der Bundesnetzagentur. 
  • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift ihres Flugfunkzeugnisses per Post.

Fachlich freigegeben am

16.11.2023

Voraussetzungen

Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde unbrauchbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
    • Einzahlungsbeleg oder 
    • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie 
  • gegebenenfalls Kopie des Originalzeugnisses oder 
  • Kopie des Pilotenscheins, wenn Sie Ihre Sprechfunkberechtigung bei einer Landesluftfahrtbehörde erworben haben

Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:

  • Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Überweisen Sie die Gebühr an die folgende Kontoverbindung: 
Empfänger: Bundeskasse Weiden
Kreditinstitut: BBK Regensburg
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
BIC: MARKDEF1750 
Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an: 

  • ursprünglicher Prüfungsort Berlin: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort Bremen: ZV9069059 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort Eschborn: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort München: ZV9069060 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort Köln: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort Reutlingen: ZV9069062 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Prüfungsort Leipzig: ZV9069058 und Name der antragsstellenden Person
  • ursprünglicher Ausstellungsort Mühlheim: ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

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