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Wenn Sie am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen möchten.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Anbau
  • Herstellung von Betäubungsmitteln und ausgenommenen Zubereitungen
  • Handel einschließlich Im und Export
  • wissenschaftliche Zwecke
  • klinische Prüfungen
  • sonstige Inverkehrbringung

Die Erlaubnis erteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Sie erhalten die Erlaubnis immer nur für die beantragte Betriebsstätte und den Umfang an Betäubungsmitteln, den Sie benötigen. Für wissenschaftliche Vorhaben erhalten Sie in der Regel eine befristete Erlaubnis.

Für jede Form des Umgangs mit Betäubungsmitteln gibt es eigene Anforderungen und Antragsmöglichkeiten, je nachdem, in welcher Funktion Sie am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen wollen, zum Beispiel als:

  • Anbauer
  • Handelsunternehmen
  • Hersteller
  • Prüfärztin oder Prüfarzt
  • universitäre Einrichtung
  • außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtung
  • Behörde

Sie müssen mit geeigneten Sicherungsmaßnahmen dafür sorgen, dass die Betäubungsmittel nicht unbefugt entwendet oder abgezweigt werden können. Die jeweilige Sicherungsstufe ergibt sich aus der Art und der Menge der Betäubungsmittel, mit der Sie umgehen wollen. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen stimmen Sie in der Projektierungsphase mit dem BfArM ab.

Teaser

Wenn Sie am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr können Sie online, formlos schriftlich oder teilweise über ein Antragsformular beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Wenn Sie die Erlaubnis online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Wenn Sie den Antrag als Organisation stellen, benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto und ein ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, benötigen Sie ein BundID-Konto sowie
    • ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder die eID Ihres europäischen Heimatstaats
    • oder ein ELSTER-Zertifikat
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Zulässig sind die Formate PDF, DOC, JPEG, PNG, XLS, ZIP mit maximal 10 Megabyte pro Datei.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Das BfArM meldet sich bei Ihnen, wenn Ihre Angaben oder Unterlagen unvollständig sind, und nennt Ihnen eine Frist für das Nachreichen.
  • Das BfArM sendet Ihnen eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid sowie einen Kostenbescheid.

Wenn Sie die Erlaubnis über ein Antragsformular oder schriftlich beantragen:

  • Verfassen Sie ein Anschreiben mit allen benötigten Angaben oder füllen Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite des BfArM aus.
  • Sie drucken es aus und unterschreiben es.
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag oder das Antragsformular per Post an das BfArM.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
  • Das BfArM meldet sich bei Ihnen, wenn Ihre Angaben oder Unterlagen unvollständig sind, und nennt Ihnen eine Frist für das Nachreichen.

Das BfArM sendet Ihnen per Post eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid und einen Kostenbescheid.

Voraussetzungen

  • Ihr Firmensitz liegt in Deutschland. Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, liegt Ihr Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie haben eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benannt.
  • Sie verfügen über geeignete Räume, Einrichtungen und Sicherungsmaßnahmen für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr.
  • Sie und die verantwortliche Person sind zuverlässig.
  • Die Art und der Zweck des beantragten Betäubungsmittelverkehrs muss mit dem Betäubungsmittelgesetzes vereinbar sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach beantragter Erlaubnis müssen Sie unterschiedliche Unterlagen und Nachweise einreichen.

Bei jedem Antrag auf Erlaubnis müssen Sie grundsätzlich folgende Angaben machen:

  • Ihren Namen, Vornamen oder Ihre Firma sowie die Anschrift
  • bei juristischen Personen: in der Regel ein aktueller Handelsregisterauszugs sowie die Benennung der Verantwortlichen
  • Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis der Verantwortlichen
  • Erklärung, dass die Verantwortlichen ihre Verpflichtungen ständig erfüllen können
  • Beschreibung der Lage der Betriebsstätten mit:
    • Ort und gegebenenfalls Flurbezeichnung
    • Straße und Hausnummer
    • Gebäude und Gebäudeteil
    • Bauweise des Gebäudes
  • Beschreibung der vorhandenen Sicherungen gegen die Entnahme von Betäubungsmitteln durch unbefugte Personen
  • Informationen über die Art des legalen Betäubungsmittelverkehrs, zum Beispiel Handel, Herstellung oder Anbau
  • Art und die voraussichtliche Jahresmenge der herzustellenden oder benötigten Betäubungsmittel

Wenn Sie Betäubungsmittel oder ausgenommene Zubereitungen herstellen möchten, müssen Sie zusätzlich folgende Angaben machen:

  • kurzgefasste Beschreibung des Herstellungsvorgangs unter Angabe von Art und Menge:
    • der Ausgangsstoffe oder -zubereitungen, auch wenn diese keine Betäubungsmittel sind
    • der Zwischen- und Endprodukte, auch wenn diese keine Betäubungsmittel sind
  • bei nicht abgeteilten Zubereitungen zusätzlich die Gewichtsvomhundertsätze
  • bei abgeteilten Zubereitungen die Gewichtsmengen der je abgeteilten Form enthaltenen Betäubungsmittel
  • im Falle des Verwendens zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken, zum Beispiel inländischer Erwerb oder grenzüberschreitende Einfuhr:
    • Erläuterung des verfolgten Zwecks unter Bezugnahme auf einschlägige wissenschaftliche Literatur

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 48 41 / 67 - 78 00
Fax: 0 48 41 / 67 - 89 44 40

E-Mail:
info[at]sz-amnf.de

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