Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.

Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig – besonders wenn es um Ihre ganz persönlichen und privaten Daten geht. Die Anmeldung zum Bürgerportal und Ihre Authentifizierung findet daher über das Serviceportal Schleswig-Holstein statt.

Serviceportal Schleswig-Holstein

Sie haben noch kein Bürgerportal-Konto oder die Zugangsdaten vergessen?
Kein Problem:

Konto anlegen

Wenn Sie Magermilchpulver vertreiben, können Sie Ware aus Gründen der Marktstützung zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung verkaufen. Reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Europäische Kommission kauft zur Stützung landwirtschaftlicher Marktpreise Magermilchpulver an und lagert diese ein. Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer profitieren in Krisen des Milchsektors durch diese Marktstützungsmaßnahme.

Im Zeitraum vom 01.02. bis 30.09. eines jeden Jahres können Sie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Magermilchpulver zum Ankauf zum Interventionspreis von 90 Prozent des Referenzpreises und zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung anbieten.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Teaser

Wenn Sie Magermilchpulver vertreiben, können Sie Ware aus Gründen der Marktstützung zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung verkaufen. Reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Verfahrensablauf

Im Zeitraum vom 01.02. bis 30.09. eines jeden Jahres können Sie Magermilchpulver zum Ankauf anbieten. Außerhalb dieses Zeitraums muss die Europäische Kommission zunächst den Ankauf von Magermilchpulver eröffnen und dazu eine entsprechende Interventionsrichtlinie veröffentlichen.

Das Angebot für den Ankauf von Magermilchpulver können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Angebot online einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Interventionsrichtlinie veröffentlicht wird.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Angebotsbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Angebot per Fax oder Post einreichen:

  • Laden Sie das Angebots- und gegebenenfalls das Bürgschaftsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Interventionsrichtlinie der EU gibt.
  • Füllen Sie die Formulare aus.
  • Senden Sie diese mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Kaufbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Voraussetzungen

  • Sie handeln mit Magermilchpulver.
  • Weitere Voraussetzungen für die Angebotseinreichung und Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie den Interventionsrichtlinien entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angebotsformular
  • Bürgschaftsformular, falls keine Überweisung der Kaution getätigt wird
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

schnell gefunden Terminvereinbarung Notdienste Kontakt