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Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können Sie jederzeit Informationen über Ihre Versicherungspflicht und Ihr Beitragskonto von der Künstlersozialkasse erhalten. Dazu müssen Sie eine Anfrage an die KSK schicken.

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Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse speichert und pflegt Ihre Versicherungsdaten und führt Ihr Beitragskonto.

Auf Anfrage beantwortet die KSK Fragen

  • zu Ihrem Versicherungsstatus,
  • den aktuell vorliegenden Daten,
  • Ihrem Beitragskonto (Kontostand/Zahlungseingänge)
  • und den Berechnungsgrundlagen.

Teaser

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können Sie jederzeit Informationen über Ihre Versicherungspflicht und Ihr Beitragskonto von der Künstlersozialkasse erhalten. Dazu müssen Sie eine Anfrage an die KSK schicken.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrem Informationswunsch online, per Post oder telefonisch an die Künstlersozialkasse.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie auswählen, welche Informationen oder Unterlagen Sie benötigen.

Mitteilung per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Informationen oder Unterlagen Sie benötigen.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschten Informationen schriftlich zu.

Telefonische Mitteilung:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Informationen oder Unterlagen Sie benötigen.
  • In der Regel erhalten Sie die gewünschten Informationen sofort mündlich.
  • Sollten Sie die Informationen auch schriftlich benötigen, werden Ihnen diese nach dem Telefonat per Post zugeschickt.
  • Sollte eine telefonische Auskunft nicht sofort möglich sein, ruft Sie die Künstlersozialkasse entweder zurück oder Sie erhalten die gewünschten Informationen schriftlich.

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren grundsätzlich über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterführende Informationen

Urheber

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Amt Mittleres Nordfriesland

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Theodor-Storm-Str. 2
25821 Bredstedt

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 0
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 93

E-Mail:
info[at]amnf.de
 

Sozialzentrum

Öffnungszeiten:

Mo:08:00 - 12:00
Di:geschlossen
Mi:geschlossen
Do:08:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Fr:08:00 - 12:00

Kontakt:

Norderende 2
25821 Breklum

Fon: 0 46 71 / 91 92 - 1 12
Fax: 0 46 71 / 91 92 - 1 25

E-Mail:
info-sz[at]amnf.de

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