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eine Gruppe weißer Hühner

Geflügelpest: teilweises Aufstallungsgebot im Kreisgebiet

Husum/Bredstedt. Zurzeit besteht ein hohes Risiko des Eintrags von Geflügelpest-Erregern in bestimmte Geflügelhaltungen im Gebiet des Kreises Nordfriesland. Daher hat der Kreis eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Aufstallung aller Bestände mit mehr als 50 Stück Geflügel in bestimmten Gebieten entlang der Küsten und Gewässer anordnet.

Seit Beginn des Vogelzuges im Herbst werden wieder vermehrt Proben von verendeten und erkrankten Wildvögeln im Rahmen des Monitorings auf die hochansteckende Geflügelpest (HPAI) untersucht. Nachdem die Nachweise zunächst nur selten auftraten, hat sich die Lage in den letzten Tagen und Wochen zunehmend negativ entwickelt.

In Verbindung mit der hohen Anzahl an empfänglichen Wassergeflügelarten entlang der nordfriesischen Küsten und Gewässer führten die zunehmenden Nachweise des Virus in den Wildtieren zu einer veränderten Risikobeurteilung durch das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland. Die deshalb erlassene Allgemeinverfügung samt einer Karte des Aufstallungsgebietes ist unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden.

Das Veterinäramt weist auf die Möglichkeit hin, zur Aufstallung Netze zu verwenden; auch Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden. Wichtig sei für alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen einzuhalten. Die Allgemeinverfügung des Kreises enthält einen Link zur entsprechenden Verfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, die die vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln festlegt.
 

Foto: bohanchreptak/pixabay

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